Version: 2026-06-25

ObligoBoard — Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-25

Maßgebliche Fassung. Diese Bedingungen werden in englischer Sprache geschlossen und veröffentlicht, die die allein authentische und verbindliche Fassung ist und das Verhältnis zwischen den Parteien regelt. Jede Übersetzung, die der Anbieter später zur Verfügung stellt, dient ausschließlich der Erleichterung; bei Abweichungen geht die englische Fassung vor. Diese Wahl der Vertragssprache berührt weder das anwendbare Recht (italienisches Recht) noch den ausschließlichen Gerichtsstand (Tribunale di Firenze) gemäß §15.


1. Identità del Fornitore / Identität des Anbieters

Der Dienst wird bereitgestellt von Grewing Mirko, tätig als Einzelunternehmer (Ditta Individuale, italienischer Einzelkaufmann), P.IVA 07214970480 (USt-IdNr. IT07214970480), Sitz in Via delle Casine 19, 50122 Firenze, Italien, E-Mail legal@obligoboard.com, PEC mirko.grewing@pec.net. Verweise auf „wir", „uns", „Anbieter" bezeichnen diese Entität.

2. Definizioni / Begriffsbestimmungen

„Dienst" = die SaaS-Anwendung ObligoBoard und zugehörige Websites; „Kunde" = die gewerbliche/berufliche Entität, die das Abonnement abschließt; „Nutzer" = eine vom Kunden autorisierte natürliche Person; „Kundendaten" = personenbezogene und sonstige Daten, die der Kunde über den Dienst verarbeitet; „Entgelte" = die Abonnementgebühren; „DPA" = der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag, veröffentlicht unter /dpa und in §7 in Bezug genommen.

3. Zulässigkeit — nur B2B (missbräuchliche Klausel — siehe §17)

3.1 Der Dienst wird ausschließlich Unternehmen und Angehörigen freier Berufe angeboten, die im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Er richtet sich nicht an Verbraucher (consumatori, Art. 3 italienisches Verbrauchergesetzbuch / Codice del Consumo), und verbraucherschützende Bestimmungen (einschließlich des 14-tägigen Widerrufsrechts) sollen keine Anwendung finden.

3.2 Mit Abschluss des Abonnements sichert der Kunde zu, in beruflicher/geschäftlicher Eigenschaft zu handeln, und gibt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Partita IVA / EU-USt-IdNr. / UK VRN) an, die der Anbieter (über VIES) als Aktivierungsvoraussetzung validiert. Ein Abonnement wird ohne eine validierte USt-IdNr. nicht aktiviert.

3.3 Schließt eine Person, die nicht in beruflicher Eigenschaft handelt, dennoch ein Abonnement ab, kann der Anbieter das Konto aussetzen oder beenden.

4. Leistungsbeschreibung & Abonnement

4.1 ObligoBoard stellt Werkzeuge für das Compliance-Management (Pflichten, Policy-/Cookie-Generatoren, Scanner usw.) „as a service" bereit. Die Funktionen können sich weiterentwickeln.

4.2 Abonnements richten sich nach dem beim Checkout gewählten Tarif.

4.3 Der Anbieter gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Dienst während der Laufzeit für seinen internen Geschäftsbetrieb zu nutzen.

5. Preise, USt & Rechnungsstellung

5.1 Die Entgelte entsprechen den beim Checkout angezeigten Beträgen, zuzüglich USt, sofern nicht anders angegeben.

5.2 Italienische Kunden: Es gilt die italienische USt; der Anbieter stellt eine fattura elettronica via SdI (elektronische Rechnung über das SdI-System) aus.

5.3 EU-B2B-Kunden mit gültiger VIES-USt-IdNr.: Lieferung im Verfahren der Steuerschuldumkehr (inversione contabile / reverse charge, Art. 7‑ter / RL 2006/112/EG) — Rechnung ohne italienische USt; der Kunde versteuert selbst.

5.4 Kunden im Vereinigten Königreich: werden nach den anwendbaren Vorschriften als außerhalb des EU-USt-Anwendungsbereichs behandelt.

5.5 Die Zahlung wird über Stripe abgewickelt; die eigene Rechnung des Anbieters (nicht die von Stripe) ist das steuerliche Dokument.

6. [Vorbehalten]

Diese Abschnittsnummer ist bewusst vorbehalten und enthält keine Bestimmungen.

7. Datenschutz — Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

7.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter (Processor) und der Kunde als Verantwortlicher (Controller); der gesonderte Auftragsverarbeitungsvertrag (veröffentlicht unter /dpa, einschließlich seiner Anlagen I–IV) regelt diese Verarbeitung und wird durch Bezugnahme Bestandteil dieser Bedingungen.

7.2 Der DPA regelt: dokumentierte Verarbeitungsanweisungen; Vertraulichkeit des Personals; Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32; Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern (sub-processor) + Weitergabe der Pflichten + eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter; EU-Standardvertragsklauseln (SCC) für jede Übermittlung außerhalb des EWR; Unterstützung bei Betroffenenrechten und Pflichten nach Art. 32-36; Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Kunden ohne unangemessene Verzögerung; Löschung/Rückgabe bei Vertragsende; Auditrechte.

7.3 Der Anbieter ist Verantwortlicher (Controller) für seine eigenen Konto-, Abrechnungs- und Marketingdaten, die der Datenschutzerklärung unterliegen.

8. Haftungsbeschränkung (missbräuchliche Klausel — siehe §17)

8.1 Allgemeine Obergrenze. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit dem Dienst auf die Summe der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt.

8.2 Sonder-Obergrenze bei Datenschutzverletzung. Für die Haftung aus einer dem Anbieter zurechenbaren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten wird die Obergrenze auf das Zweifache (2×) der in diesen 12 Monaten gezahlten Entgelte angehoben.

8.3 Ausgeschlossene Schäden. Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, außer wie im DPA / in einem schriftlichen SLA ausdrücklich zugesagt. Der Kunde bleibt für die Vorhaltung eigener Backups der Kundendaten verantwortlich.

8.4 Ausnahmen (unbegrenzt). Nichts in §8 beschränkt die Haftung für (a) dolo oder colpa grave (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Art. 1229 c.c.), (b) Tod oder Körperverletzung, (c) die Freistellung des Anbieters bei Schutzrechtsverletzungen oder (d) die gesetzliche Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO, die ausdrücklich unberührt bleibt und unabhängig von jeder vertraglichen Obergrenze gilt.

9. Geistiges Eigentum

Der Anbieter behält sämtliche Rechte am geistigen Eigentum am Dienst; der Kunde behält sämtliche Rechte an den Kundendaten und gewährt nur die zur Erbringung des Dienstes notwendige Lizenz.

10. Vertraulichkeit

Jede Partei behandelt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Erfüllung dieser Bedingungen.

11. Zulässige Nutzung & Aussetzung (die Aussetzung ist missbräuchlich — siehe §17)

11.1 Der Kunde darf den Dienst nicht missbrauchen (keine rechtswidrigen Inhalte, keine Umgehung der Sicherheit, kein Weiterverkauf ohne Genehmigung usw.).

11.2 Der Anbieter kann den Dienst bei wesentlicher Vertragsverletzung, Zahlungsverzug oder Sicherheitsrisiko aussetzen, soweit praktikabel mit Vorankündigung.

12. Verfügbarkeit des Dienstes

Der Dienst wird „wie besehen" / „nach Verfügbarkeit" bereitgestellt; ein bestimmter Verfügbarkeits-SLA wird ohne schriftliche Vereinbarung nicht garantiert. Geplante Wartung wird, soweit praktikabel, angekündigt.

13. Laufzeit, Kündigung & Verlängerung (die automatische Verlängerung ist missbräuchlich — siehe §17)

13.1 Das Abonnement läuft für den gewählten Abrechnungszeitraum und verlängert sich automatisch um aufeinanderfolgende Zeiträume.

13.2 Der Kunde kann jederzeit kündigen; die Kündigung verhindert die nächste automatische Verlängerung, und das Abonnement bleibt bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums aktiv (keine anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte).

13.3 Bei festen mehrmonatigen oder jährlichen Laufzeiten muss eine Partei, die nicht verlängern möchte, mindestens 30 Tage vor dem Verlängerungsdatum kündigen; dieses Kündigungserfordernis gilt nicht für die Kündigung eines Monatstarifs durch den Kunden nach §13.2, die stets zum Ende des laufenden Monats wirksam wird.

13.4 Der Anbieter kann bei wesentlicher, nicht behobener Vertragsverletzung kündigen.

14. Änderungen (missbräuchlich, wenn einseitig — siehe §17)

Der Anbieter kann diese Bedingungen aktualisieren; wesentliche Änderungen werden mitgeteilt und erfordern vor der weiteren Nutzung eine erneute Annahme (einschließlich der spezifischen Genehmigung nach §17); die jeweils geltende Fassung wird durch ihr „Zuletzt aktualisiert"-Datum gekennzeichnet.

15. Anwendbares Recht & Gerichtsstand (der ausschließliche Gerichtsstand ist missbräuchlich — siehe §17)

Diese Bedingungen unterliegen italienischem Recht. Für jede Streitigkeit gilt der ausschließliche Gerichtsstand des Tribunale di Firenze (Gericht von Florenz), Italien.

16. Verschiedenes

Abtretung (der Anbieter darf bei einer Geschäftsübertragung abtreten; der Kunde nur mit Zustimmung); salvatorische Klausel; gesamte Vereinbarung; Mitteilungen per E-Mail; kein Verzicht.

17. Approvazione specifica delle clausole vessatorie (Artt. 1341 e 1342 c.c.) / Spezifische Genehmigung missbräuchlicher Klauseln

Gemäß Art. 1341 Abs. 2 und Art. 1342 Abs. 2 des italienischen Zivilgesetzbuchs (codice civile) genehmigt der Kunde schriftlich ausdrücklich die folgenden Klauseln:

  • §3 (Nur B2B / Zulässigkeit & Zusicherung der beruflichen Eigenschaft)
  • §8 (Haftungsbeschränkung — allgemeine 12-Monats-Obergrenze + 2×-Sonder-Obergrenze bei Datenschutzverletzung)
  • §11.2 (Aussetzung des Dienstes)
  • §13.1 (Automatische Verlängerung)
  • §14 (Änderungsrecht des Anbieters)
  • §15 (Ausschließlicher Gerichtsstand — Tribunale di Firenze)